Unser Leistungs-Portfolio für Sie
Teilungsvermessung
Zur Bildung der Teilfläche eines Grundstücks ist eine ZERLEGUNGSMESSUNG notwendig.
Nach der Festlegung der neuen Grenzen und deren Kennzeichnung in der Örtlichkeit (ABMARKUNG) stehen Form und Größe des neuen Grundstücks fest.
Die Daten werden ins Liegenschaftskataster übernommen und die Flurkarte wird fortgeführt.
Grenzwiederherstellung
Der Bauherr hat sicherzustellen, dass seine bauliche Anlage nur auf seinem Grundstück errichtet wird. Dabei sind weitere gesetzliche Vorgaben wie Abstandsflächen zu beachten.
Die Vermeidung von baurechtswidrigen Zuständen sichert den nachbarschaftlichen Frieden.
Abmarkung
Grenzen sollen in der Örtlichkeit für alle Grundstücksnachbarn sichtbar sein.
Dazu werden die GRENZPUNKTE mit GRENZZEICHEN abgemarkt. Die Art der ABMARKUNG ist von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig.
Die Abmarkung erfolgt bei einer ZERLEGUNGSMESSUNG im Zuge der Neufestlegung von Grenzen oder im Rahmen einer GRENZWIEDERHERSTELLUNG.
Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster
Herzlichen Glückwunsch! Ihr Gebäude ist fertig. Nun gibt Ihnen der Gesetzgeber noch eine Pflichtaufgabe auf: Zwei Monate nach der Anzeige des Beginns der bestimmungsgemäßen Nutzung (Baufertigstellungsanzeige) ist die Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster bei einem ÖbVI zu veranlassen.