Gutachten mit Sachverstand
Ein Gutachten wird immer dann benötigt, wenn zur Beurteilung eines speziellen Sachverhaltes eine verbindliche Aussage eines SACHVERSTÄNDIGEN notwendig ist.
Der Sachverständige soll dabei über fundamentierte Kenntnisse zu den zu beurteilenden Sachverhalten und Sachgebieten haben.
Oft tangiert der zu beurteilende Sachverhalt verschiedene Fach- und Rechtsgebiete, sodass hohe Anforderungen an die Kompetenz des Sachverständigen zu stellen sind.
Ein Gutachten soll Streitigkeiten vermeiden helfen oder zu einer baldigen Beilegung dessen beitragen. Das spart Geld, Zeit und Nerven.
Es kann erforderlich sein, dass die Beurteilung eines Sachverhaltes durch einen
Sachverständigen notwendig ist. Einige Beispiele dafür sind:
Wurde das Gebäude rechtskonform zu den Grundstücksgrenzen errichtet?
Wurden die Festlegungen der Planung korrekt bei der Absteckung in die Örtlichkeit übertragen?
Gibt es am Gebäude gefährliche Setzungserscheinungen?
Welche Mess- und Auswertemethoden sollten angewandt werden, um das Projekt genau abzustecken?
Für den Bereich der INGENIEURVERMESSUNG ist für eine Expertise der Beratende Ingenieur Vermessungswesen der richtige Fachmann.
Geht es um Grundstücksangelegenheiten, gibt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur sachkundige Antworten.
Interessenten für ein Gutachten zu den o. g. Breichen sind Privatpersonen, Firmen, Behörden und Gerichte.
Gutachten müssen für einen Laien verständlich und für einen Fachmann vollständig nachvollziehbar sein.
Vertrauen Sie auf unser Wissen und unsere Kompetenz.
Wir bieten Ihnen qualifizierte Gutachten für beide Bereiche an.
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